Vertragsklausel zur Vorbeschäftigung ist unwirksam
Eine Vertragsklausel, in der der Arbeitnehmer versichert, dass keine Vorbeschäftigung beim Arbeitgeber bestand, ist unwirksam, so das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg.
Eine Vertragsklausel, in der der Arbeitnehmer versichert, dass keine Vorbeschäftigung beim Arbeitgeber bestand, ist unwirksam, so das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg.
Eine sachgrundlose Befristung des Arbeitsvertrages bei Vorbeschäftigung ist nach der Entscheidung des BAG vom 23.01.2019 nur noch in Ausnahmefällen möglich.